Sprechzeiten Mo, Di, Do 8:30–12:30 & 14:00–18:00 · Mi, Fr 8:30–14:00 Bischof-Dirichs-Straße 48, Oestrich-Winkel HR · BS · SR · MK 06723 2722 Notfall

Zweitmeinung

Zweitmeinung zu Zahnersatz und Behandlungsplan.

Sie haben einen Heil- und Kostenplan erhalten und sind unsicher? Wir nehmen uns Zeit für eine unabhängige Einschätzung.

Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist

Gerade bei umfangreichem Zahnersatz, Implantaten oder hohen Eigenanteilen ist es verständlich, dass Sie sich absichern möchten. Eine zweite Einschätzung kann bestätigen, dass der vorgeschlagene Weg der richtige ist – oder Alternativen aufzeigen.

  • Umfangreicher Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
  • Implantate und Knochenaufbau
  • Unklare Diagnose oder widersprüchliche Empfehlungen
  • Hoher Eigenanteil im Heil- und Kostenplan

So läuft die Zweitmeinung ab

Bringen Sie Ihren Heil- und Kostenplan sowie – wenn vorhanden – aktuelle Röntgenbilder und Befunde mit. Wir untersuchen Sie, sehen uns die Unterlagen an und erklären Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten es gibt und worin sich die Varianten unterscheiden. Die Entscheidung, wo Sie sich behandeln lassen, bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Muss ich meiner bisherigen Praxis Bescheid geben?

Nein. Sie haben jederzeit das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf Kopien Ihrer Unterlagen, zum Beispiel Röntgenbilder. Eine Begründung brauchen Sie dafür nicht.

Bin ich nach der Zweitmeinung verpflichtet, mich bei Ihnen behandeln zu lassen?

Nein. Die Zweitmeinung ist eine unabhängige Einschätzung, keine Verpflichtung.

Was soll ich mitbringen?

Den Heil- und Kostenplan, vorhandene Röntgenaufnahmen oder Befunde, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – Ihr Bonusheft.

Fragen zu Ihrer Behandlung?

Rufen Sie uns an oder fragen Sie Ihren Termin online an – wir beraten Sie gern persönlich.